Fakten und Mythen
Mythos 1
Es gibt zu wenige Kontrollen bei der Rindfleischproduktion
Mythos 2
Polnisches Rindfleisch von unbekannter Herkunft wird in der Europäischen Union verkauft
Mythos 3
Polnisches Rindfleisch ist schlechter als ausländisches Rindfleisch
Mythos 4
In Polen ist das Wohlergehen der Rinder nicht von Belang
Mythos 5
Mit dem Mercosur-Handelsabkommen wird Polen besseres Fleisch aus Südamerika erhalten
Mythos 6
Es wird Fleisch voller Chemie aufgetischt
Mythos 7
Die Rindfleischproduktion ist am umweltschädlichsten
Mythos 8
Auch kranke Rinder landen auf dem Schlachthof
Mythos 9
Die Anfang 2019 auf einem Schlachthof entdeckten Unregelmäßigkeiten sind in Polen weit verbreitet
Mythos 10
Nur die polnischen Produzenten verstoßen gegen das Gesetz
Mythos 11
Rindfleisch aus Betrieben mit Milchkühen ist immer von sekundärer Qualität und stammt von Tieren mit niedrigem Schlachtwert.
Mythos 12
Milch von polnischen Bauernhöfen ist im Vergleich zu Milch, die in westeuropäischen Ländern produziert wird, von minderer Qualität und entspricht nicht den Qualitätsstandards.
Mythos 13
In Polen wird Milch vermarktet, die Antibiotika und andere Inhibitoren enthält.
Fakt Ist:

Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 verpflichtet die polnischen und europäischen Rindfleischproduzenten dazu, von ihren Beschäftigten Sachkundennachweise anzufordern. Des Weiteren ist die Tötung von Tieren ohne Vorbetäubung verboten, die im Übrigen so durchgeführt werden soll, dass Schmerzen beim Tier minimiert werden. Die polnischen Produzenten müssen auch nationale Gesetze befolgen, die die Rinderschlachtung außerhalb von Schlachthöfen strikt verbieten, wenn das betreffende Tier zwar gesund, aber verunfallt ist. In diesem Fall ist eine Bestätigung durch den zuständigen Tierarzt und den Besitzer des verletzten Tieres erforderlich, das Fleisch selbst wird erneut geprüft, ehe es in den Handel gebracht wird.

Gemäß dem Gesetz vom 29. Juni 2007 über die Organisation der Tierzucht und Vermehrung der Tiere werden Rinder durch systematisch individuell nummerierte Ohrringe überwacht. Durch dieses Prinzip werden Kühe, die keiner tierärztlichen Untersuchung unterzogen wurden, im Schlachthaus nicht zugelassen. Die vom Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ausgearbeiteten Lösungen sollen die Kontrolle über die verpflichtende Ungültigerklärung von Pässen von verstorbenen oder geschlachteten Tieren im Auftrag der Veterinärinspektion innerhalb der folgenden Tage ausweiten. Darüber hinaus arbeitet das Ressort an der Einführung von subkutanen Chips, die auf der Blockchain-Technologie basieren. Der Chip sammelt alle mit dem Tier verbundenen Informationen von der Geburt bis zur Schlachtung. Außerdem wird eine Straferhöhung für Verstöße gegen die Vorschriften erwogen. Die Einführung der vorgeschlagenen Verordnungsänderungen wird jenes Fleisch vollständig vom Markt entfernen, das verkauft wird ohne vorher auf den verschiedenen Produktionsstufen kontrolliert worden zu sein.

Innerhalb der EU gelten für Züchter und Produzenten die gleichen Gesetze. In der Praxis heißt das, dass die Tierzucht- und Tierschlachtungsprozesse an die hohen EU-Standards angepasst werden. Konsumenten aus Italien, Deutschland, Frankreich und Großbritannien schätzen bereits den Geschmack und die Qualität unseres Fleisches. Die genannten Länder sind Spitzenreiter beim Import von polnischem Rindfleisch. In dem Bestreben, die Qualität der Rindfleischproduktion zu verbessern, arbeitet das polnische Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung an einer Gesetzesnovelle, die die Produzenten zur Anhebung der bereits hohen Zuchtstandards verpflichten wird. Eine der vorgeschlagenen Änderungen ist die Einführung einer 24-Stunden-Überwachung auf Schlachthöfen. Damit können Handlungen, die nicht den Vorschriften entsprechen, unterbunden werden. So kann der Verbraucher sicher sein, dass nur qualitativ hochwertiges Fleisch auf den Markt kommt.

Gemäß den geltenden nationalen und EU-Vorschriften ist die Schlachtung von Tieren ohne Vorbetäubung verboten. Gleichzeitig müssen Tierzüchter und Produzenten eine Erschöpfung des Tieres bei Verletzungen, wie beispielsweise Frakturen, vermeiden. Der Zuchtbetrieb wird permanent von einem Tierarzt überwacht. Der allgemeine Trend zeigt eine hohe und wachsende Bedeutung hinsichtlich des Wohlergehens der Rinder an, und einzelne Verstöße gegen die Vorschriften werden von Vertretern der Branche umgehend kritisiert. Eines der Schlüsselelemente im Hinblick auf den Schutz der Tiere und ihr Wohlergehen ist der Tiertransport. Gemäß den Vorschriften der Verordnung (EG) 1/2005 des Rates müssen Rinder so transportiert werden, dass sie keine Verletzungen, Schmerzen oder Stürze erleiden. Die Lastwagen müssen angemessen ausgestattet sein, unter anderem mit automatischen Tränkebecken, ausreichend hohen Käfigen und Laderampen. Außerdem müssen die Tiere bei einer Be- und Entladedauer von mehr als vier Stunden Zugang zu Futter und Wasser haben. Ebenso wird eine ruhige Fahrt und eine Routenplanung empfohlen, bei der eine kurze Strecke ohne scharfe Kurven zurückgelegt wird.

Mercosur ist eine Handelsorganisation, die in Südamerika gegründet wurde. Mitglieder sind unter anderem Brasilien, Argentinien und Paraguay. Dieses Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Ländern bezieht sich auf zollfreie Kontingente für dortiges Fleisch, das auf den EU-Markt gebracht werden soll. Der größte Gegenwind der Vertreter aller Fleischindustrien entsteht wegen den dort geltenden Vorschriften. Nach dem Auditbericht 2018 der Fachleute der Europäischen Kommission sind nach EU-Recht verbotene Substanzen in der brasilianischen Rinderzucht erlaubt. Darüber hinaus müssen südamerikanische Kühe bei der Zucht im Gegensatz zu polnischen Kühen in keinen Registern über Substanzen aufgeführt werden, was es den Tierärzten unmöglich macht, die Tiere gründlich zu untersuchen. Deutliche Unterschiede in den Standards der Tierhaltung und Rindfleischproduktion können für die Verbraucher, die in den Verkaufsstellen Produkte von höchster Qualität suchen, die durch zuverlässige Kontrollen und anspruchsvolle gesetzliche Vorschriften garantiert werden, gefährlich werden.

Artikel 27 des Tierschutzgesetzes besagt unmittelbar, dass medizinische und tierärztliche Behandlungen zur Rettung von Leben oder Gesundheit zulässig sind. Der gleiche Rechtsakt bestimmt, wer die Behandlung des Tieres in der Zuchtstätte durchführen darf – rechtlich gesehen darf sie nur eine Person mit den entsprechenden Qualifikationen vornehmen; dabei wird die Behandlung so durchführt, dass Leid und Stress des Tieres reduziert werden. Artikel 16 des Gesetzes über Tierprodukte erweitert die Anforderungen an die Produzenten um das uneingeschränkte Verbot der Vermarktung von Rindfleisch, das sogar nur geringe Mengen von Arzneimitteln enthält. Wenn ein Tier geschlachtet wird, das diese Bedingung nicht erfüllt, hat der Tierzüchter keinen Anspruch auf Entschädigung. Geprüft auf ihren Antibiotikagehalt werden nicht nur die Rinder, sondern auch die Trinkwasser- und Futtermittel.

Zahlreiche umweltnahe Organisationen versuchen gegenwärtig die Konsumenten davon zu überzeugen, dass für die Produktion von 1 kg Fleisch 15.000 Liter Wasser benötigt werden. In Wirklichkeit sind mehr als 90% des von den Viehbeständen verbrauchten Wassers das “grüne Wasser” aus den Niederschlägen. Nach den Berechnungen der Wissenschaftler wird bei der Produktion von 1 kg Rindfleisch tatsächlich maximal 50 Liter Frischwasser verbraucht.

Entgegen der weit verbreiteten Meinung ist die Rindfleischproduktion nur für einen sehr kleinen Anteil der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Laut den Statistiken der FAO hat in der EU die mit der Methanproduktion verbundene Darmfermentation aus der Tierhaltung ihre Umweltauswirkungen zwischen 1990 und 2014 halbiert. Laut den Daten der FAO* sind die Emissionen durch Viehzucht um 51% gesunken, was hauptsächlich auf den Umstieg auf ein stärker spezialisiertes Tierzuchtsystem zurückzuführen ist.
Es sollte auch daran erinnert werden, dass nicht nur Rindfleisch, sondern auch andere Agrarbereiche und -nahrungsmittel, einschließlich Obst und Gemüse, einen Beitrag zu den Treibhausgasemissionen leisten, da sie ebenfalls je nach Bedarf erhitzt oder gekühlt, transportiert, gedüngt werden müssen, und die hohe Qualität der in den Regalen der Geschäfte platzierten Produkte muss ebenfalls sichergestellt werden.
* Quelle: http://www.fao.org/faostat/en/#data/GE/visualize

Gemäß Artikel 12 der Direktive 93/119/EG des Europäischen Rates müssen kranke oder verletzte Tiere auf dem Betriebshof geschlachtet werden. Die gesetzlichen Anforderungen in dieser Angelegenheit sind für die Produzenten, die versuchen, von den übernommenen Standards abzuweichen, unumgänglich. Bei hohen Produktionskosten lohnt sich das Risiko, kranke Tiere zu schlachten, für die Züchter nicht. Der Produktionsprozess wird auch von den Tierärzten überwacht, die ihre Zulassungen und Untersuchungen vorzulegen haben, damit das polnische Fleisch letztendlich an den Tisch kommt. In einigen Fällen darf ein krankes Tier transportiert werden, wenn dies nicht zu weiterem Leid für das Tier führt. Einzelne Fälle von Gesetzesverstößen geraten in die Kritik gerade im Kreise der Viehzüchter, die um den Ruf und die Qualität des polnischen Rindfleischs auf dem in- und ausländischen Markt bemüht sind.

Der Bericht über den Schlachthof in Kalinów von Januar 2019 zeigte einen einzelnen Betrieb im Maßstab des gesamten nationalen Sektors. Der Beitrag zeigt den Fall einer illegalen Schlachtung eines posttraumatischen Rindes in einem der polnischen Betriebe. Die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates legt klar die Regelungen für die Schlachtung von Schlachtvieh fest. Diese Regelungen wurden vom Besitzer des Betriebs absichtlich missachtet, woraufhin sich die nationalen Strafverfolgungsbehörden mit dieser Angelegenheit befassten. Dieser beiläufige und ganz Polen betreffende Fall wurde von den Tierzüchtern umgehend kritisiert. So begannen die polnischen Produzenten mit ihren Bemühungen um eine Verschärfung der Strafen für Verstöße gegen die Vorschriften. Dieser Bericht vom Januar vereinte die gesamte Branche, die die Qualität des erzeugten Fleisches ständig steigern möchte.

Die im Januar 2019 aufgedeckten und ganz Polen betreffenden Verstöße gegen die Vorschriften zur Schlachtung waren beiläufig, aber leider treten sie auch in anderen Märkten auf. Mehrere EU-Länder hatten in der Vergangenheit auch ähnliche Vorfälle zu beklagen. Im Dezember 2017 und Oktober 2018 wurde auf zwei deutschen Schlachthöfen bei der Tötung der Tiere ein grober Verstoß gegen die Produktionsnormen aufgedeckt. Im November 2018 wurden Aufnahmen aus dem französischen Schlachthof Boischaut veröffentlicht, wo Tiere ohne Betäubung getötet wurden. Nach der Veröffentlichung beendeten die größten Kunden des Schlachthofs die Zusammenarbeit. Im Februar 2019 entdeckten tschechische Tierärzte eine illegale Fleischfabrik in Prag. Über eine Tonne Fleisch wurde dort ohne die erforderlichen Dokumente und Zertifikate gefunden. Im Oktober 2019 entdeckten die österreichischen Veterinärbehörden, dass das dortige nicht genießbare Fleisch in 10 Länder verkauft worden war, unter anderem in Tschechien und Deutschland. In Sorge um die Qualität auf dem gesamten Markt haben die polnischen Produzenten einen offenen Brief an die EU-Abgeordneten geschickt, in dem sie um die Vereinheitlichung der EU-Vorschriften nach den Änderungen des polnischen Landwirtschaftsministeriums mit Unterstützung von Branchenorganisationen ersuchten.

In Polen wird, ähnlich wie in anderen europäischen Ländern, neben reinrassigen Fleischherden auch in Herden zur Milchgewinnung gemästet. Kühe, die nicht für die Anpaarung mit Milchbullen (Herdenerneuerung) vorgesehen sind, werden im Rahmen der so genannten Warenkreuzung mit Samen von Fleischbullen besamt. Diese Bullen erzielen bei entsprechenden Fütterungsbedingungen sehr hohe Tageszunahmen und eine hohe Schlachtleistung. Solche Ergebnisse werden zu einem großen Teil dank des so genannten Heterosis-Effekts erzielt, der bei der Kreuzung von Rindern zwischen Rassen auftritt. Durch diese Kreuzung wird eine Fleischqualität erreicht, die der von reinrassigen Fleischrindern ähnelt, und sie ist eine Quelle für hochwertiges kulinarisches Rindfleisch. Die Produktion von solchem Rindfleisch in Milchviehherden ist eine wichtige Einkommensquelle in polnischen Betrieben. Der Beweis für den hohen Schlachtwert dieser Masttiere ist ein bedeutender Anteil am Export von polnischem Rindfleisch in EU-Länder und auf Drittlandsmärkte.

Nach den in Polen geltenden Qualitätsnormen ist Rohmilch ein Naturprodukt, das durch das Melken gesunder Kühe gewonnen wird, als wäre es nicht vollendet und nichts entzogen. Detaillierte Anforderungen, die in der Verordnung des Ministers für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung vom 18. August 2004 über veterinärmedizinische Anforderungen an Milch und Milchprodukte (Gesetzblatt Nr. 188, Pos. 1946, in geänderter Fassung) in Bezug auf Rohmilch enthalten sind, definieren die veterinärmedizinischen Anforderungen für die Produktion von Milch und Milchprodukten. Die Verordnung legt die Hygieneanforderungen für das Melken, die Sammlung und den Transport von Milch vom Bauernhof zum Ort oder Betrieb klar fest. Es regelt auch die Produktions-, Verpackungs- und Kennzeichnungsanforderungen. Gegenwärtig wird in Polen nur Milch der Klasse “Extra” gesammelt. Die von polnischen Betrieben gesammelte Milch darf nicht mehr als 100 000 Mikroorganismen in 1 Milliliter enthalten, gekennzeichnet mit der Thrombozytenmethode bei 300 C. Es sollte auch kein zugesetztes Wasser enthalten und einen Gefrierpunkt bei einer Temperatur von nicht mehr als -0,520 C haben. Die Magermilch sollte mindestens 28 g pro Liter und mindestens 8,5 % fettfreie Trockenmasse enthalten.

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs “darf Rohmilch nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie Antibiotikarückstände enthält, die die in der genannten Verordnung festgesetzten Grenzwerte für einen der in den Anhängen I und III der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 genannten Stoffe überschreiten”. Die derzeitige Rechtslage in Polen ist in dieser Hinsicht im Gesetz über die Sicherheit von Lebensmitteln und Ernährung vom 25. August 2006 festgelegt, das ein Lebensmittel als für den Menschen schädlich anerkennt, dessen Verzehr unter den Bedingungen seines bestimmungsgemäßen Gebrauchs nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit und das Leben des Menschen haben kann. Alle zulässigen Konzentrationen von Rückständen pharmakologisch wirksamer Substanzen (MRLs) sind für alle Länder der Europäischen Union einheitlich.

In Polen ist für die Überwachung und Kontrolle die Abteilung für Hygiene von Lebensmitteln tierischer Herkunft des Nationalen Veterinärinstituts – Staatliches Forschungsinstitut in Puławy und alle ihr unterstellten veterinärhygienischen Einrichtungen zuständig. Laboratorien, die für die Bedürfnisse der polnischen Milchindustrie arbeiten, führen jedes Jahr Hunderttausende von Analysen durch, um eine angemessene Qualität und Sicherheit der Milchprodukte zu gewährleisten.

In polnischen Molkereien wird die Bewertung von Rückständen der so genannten Hemmstoffe in Proben aus einer bestimmten Milchcharge auf der Grundlage enzymatischer und mikrobiologischer Tests durchgeführt. Im Rahmen der Überwachung der Rückstände inakzeptabler Substanzen werden in jeder Rohmilchcharge auf der so genannten Rampe enzymatische Schnelltests durchgeführt. Darüber hinaus wird etwa alle zwei Monate eine Bewertung der Rückstände dieser Substanzen in Proben von jeder Milchcharge jedes Lieferanten mittels eines mikrobiologischen Tests mit einem sehr breiten Nachweisspektrum durchgeführt. Darüber hinaus wurde in den letzten Jahren in Polen ein nationales Programm “Polnische Milch frei von Rückständen von Tierarzneimitteln und anderen hemmenden Substanzen” eingerichtet, das die Einrichtung von Ständen in den landwirtschaftlichen Betrieben vorsieht, um die oben genannten Rückstände in der Milch jeder einzelnen Kuh während der Milchsammlung zu testen.

Branchenorganisationen
der
polnischen Produzenten Rindfleisch und Milch
Polnischer Verband der Tierzüchter und Rindfleischerzeuger
Polnischer Verband der Tierzüchter und Rindfleischerzeuger

Rakowiecka 32
02-532 Warschau
Tel. 22 849 19 10

E-mail: bydlo@bydlo.com.pl

Polnischer Verein der Rindfleischerzeuger
Polnischer Verein der Rindfleischerzeuger

Smulikowskiego 4
00-389 Warschau
Tel.  22 622 09 87

E-mail: biuro@beef.org.pl

Polnischer Verband der Tierzüchter und Rindfleischerzeuger
Polnischer Verband der Tierzüchter und Rindfleischerzeuger

ul. Rakowiecka 32
02-532 Warschau
Tel. 22 849 19 10

E-mail: bydlo@bydlo.com.pl

Union der Produzenten und Arbeitgeber der Fleischindustrie
Union der Produzenten und Arbeitgeber der Fleischindustrie

Aleje Ujazdowskie 18 lok. 16
00-478 Warschau
Tel. 22 696 52 70

E-mail: biuro@upemi.pl

Polnischer Verband der Metzger und Wurstwarenhändler
Polnischer Verband der Metzger und Wurstwarenhändler

Ul. Miodowa 14
00-246 Warschau
Tel. 22 635 01 84

E-mail: biuro@srw.org.pl

Polnischer Verband der Rinderzüchter und Milcherzeuger
Polnischer Verband der Rinderzüchter und Milcherzeuger

Żurawia 22 lok. 101
00-515 Warschau
Tel. 22 502 33 43

E-mail: pfhb@pfhb.pl

Der polnische Fleischverband
Der polnische Fleischverband

Chałubińskiego 8
00-613 Warschau
Tel. 22 830 16 48

E-mail: info@polskie-mieso.pl

Rechtsakte

über die Anforderungen und den Umgang bei der Haltung von Nutztierarten, für die in den EU-Rechtsvorschriften Schutznormen festgelegt worden sind

über die Mindestanforderungen bei der Haltung anderer Nutztierarten als derjenigen, für die in den EU-Rechtsvorschriften Schutznormen festgelegt worden sind § 1. Die Verordnung legt unter anderem die Mindestanforderungen für die Haltung von Rindern fest – Kälber sind ausgenommen

über den Tierschutz

über die Organisation der Tierzucht und Vermehrung der Tiere

über Tierprodukte

Polnisches Rindfleisch und Milch
in der Welt
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Das Projekt wird aus den Mitteln des Milchförderfonds finanziert